Da lag etwas. Es gehörte nicht dorthin. Von weiblicher Neugierde getrieben schaute ich genauer hin. Ach so, ein Akku am Strom. Hmmm.
Nun ist es ja ein Widerspruch in sich, wenn man mit dem E-Bike ins Fitness-Center fährt. Allerdings dürfte ich dann dort gar nie mehr hin, fahre ich doch meist mit dem Auto oder mit ÖV. Bestimmt jedoch nicht aus eigener Kraft.
Na jedenfalls fand und finde ich es ziemlich dreist, wenn man die (Haartrockner-)Steckdose missbraucht, um daheim Strom zu sparen. Es kann mir niemand weis machen, dass die Betroffene gerade noch mit dem letzten Hauch Strom das Fitness-Center erreichen konnte. Und rein zufällig das Ladekabel dabei hatte .
Sollte diese Person keine Bewilligung eingeholt haben, wäre dies laut Art. 563 Bereicherung
fremden Eigentums.
LikeGefällt 1 Person
Aber eine Bereicherung von Eigentum ist doch nicht strafwürdig, sondern eine nette Geste, oder … 😉
LikeLike
Das dürfte der E-Bike-Fahrerin ganz bestimmt nicht bewusst sein. Sie findet es ganz einfach clever, dass sie ihre Stromrechnung entlasten kann.
LikeLike